Planauflage Parking UKBB

Das Stadtteilsekretariat Basel-West, das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt und das Universitäts-Kinderspital beider Basel luden am Mittwoch, dem 13. Januar gemeinsam zur Infoveranstaltung zum Spitalparking für das UKBB ein. Präsentiert wurden der aktuelle Stand der Planung, der Ablauf der nun startenden Planauflage und die damit verbundene Einsprachemöglichkeit für die betroffene Quartierbevölkerung.

Die Veranstaltung stiess auf grosses Interesse, das Projekt wird im Quartier sehr kontrovers diskutiert. Sämtliche Dokumente zur Planauflage waren vom 14. Januar bis zum 12. Februar auf der Webseite des Planungsamtes abrufbar.

Die schriftlichen Antworten auf die während der Veranstaltung eingegangenen Fragen finden Sie hier:

Eine Reihe von Fragen ist leider beim Export des Chatverlaufs verloren gegangen. Obige Fragelisten bilden daher nicht alle während der Veranstaltung vorgebrachten Fragen ab.

Zu den allgemeinen Erläuterungen betreffend die weiteren Fragen an den Kanton und das UKBB, verweist das Bau- und Verkehrsdepartement auf nachfolgende gesetzlichen Grundlagen:

  • Der Grosse Rat beschliesst über Bebauungspläne (§ 105 lit. b Bau- und Planungsgesetzes (BPG)) und auch über Einsprachen (§ 111 Abs.1 BPG). Die Mehrheit der Fragen beziehen sich auf konkrete Themen zu den Planungsmassnahmen (Festsetzung eines Bebauungsplanes für das Parking UKBB), die kantonale Verwaltung ist daher nicht ermächtigt den Entscheiden des Grossen Rates vorzugreifen. Mit dem Informationsanlass wurde auf den Start der öffentlichen Planauflage hingewiesen und der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt Verständnisfragen zu diesem Verfahren zu stellen (§ 109 BPG).
  • Alle, welche von der Planung persönlich berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Änderung oder Ablehnung haben, sind zur Einsprache berechtigt. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen (§ 110 BPG).
  • Sämtliche Fragen, Beanstandungen und Anregungen zum Inhalt der Planungsmassnahmen sind deshalb im Rahmen des laufenden Auflage- und Einspracheverfahrens schriftlich und begründet bis am 12. Februar 2021 an Städtebau & Architektur, Dufourstrasse 40/50, Postfach, 4001 Basel, einzureichen.

Die Aufzeichnung der Infoveranstaltung können Sie hier anschauen:

Hier finden Sie die gesamte Präsentation zum Infoanlass: