Mitwirkung der Quartierbevölkerung

Gemäss Kantonsverfassung soll die Quartierbevölkerung in den Meinungs- und Entscheidungsprozess der Behörden einbezogen werden in Belangen, die sie besonders betreffen. Die Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung vom 22. Mai 2007 sowie der aktualisierte Leitfaden zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung in der Stadt Basel (gültig ab Januar 2012) setzen diesen Auftrag um. Eine Liste mit allen in Basel-Stadt laufenden Mitwirkungsverfahren ist zu finden auf

http://www.entwicklung.bs.ch/stadtteile/quartierarbeit-mitwirkung/mitwirkung.html

Kantonsverfassung Verordnung Leitfaden
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Anlaufstelle für Mitwirkungsanliegen

Die Stadtteilsekretariate sind in den Quartieren die erste Anlaufstelle für Mitwirkungsanliegen. Bei Fragen und Anliegen zur Mitwirkung wenden Sie sich bitte an uns. Innerhalb der Verwaltung liegt die Triagestelle für die Mitwirkung der Quartierbevölkerung bei der Kontaktstelle für Quartierarbeit im Präsidialdepartement.